CAC Gäufelden 2024

 

CAC GÄUFELDEN findet am 08. JUNI 2024 statt.

Unser Meldeportal ist freigeschaltet

Am 08. Juni 2024 ist es wieder soweit!

Herzlich Willkommen auf unserer CAC Gäufelden 2024 ONLINE-MELDEPORTAL:

https://macshot.de/cfbrh-wb1

Die Ausschreibung ist an die neue Kör- & Austellungsordnung (gültig ab 01.01.2024) angepasst.

Körungen: Frau Erika Heintz und Herr Michael Wirth.

KÖRUNGEN müssen verbindlich bis spätestens zum Meldeschluss 29. Mai 2024 über das Onlineportal gemeldet sein (Bezahlung Lastschriftverfahren).

Körungen nach Meldeschluss können nicht mehr angenommen werden.

Richter/innen:

Erika Heintz, DE COL, COK, SHE
Michael Wirth, DE Bobtail, BeardedCollie, WCC, WCP
John Wauben, NL BorderCollie

 * Kopie der Champion Urkunde (für Champion Klasse) bzw. des Leistungsnachweises (für Gebrauchshundeklasse (nur für Border Collies) an die Meldestelle

bis zum Meldeschluss senden, sonst erfolgt automatisch eine Umsetzung in die Offene Klasse!
Ahnentafel ist mitzubringen!

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit des Bankeinzuges!

Sollten Sie dennoch lieber überweisen, dann Zahlungen bitte an:
(Denken Sie bitte daran, Startnummernausgabe und Körungen NUR nach vorheriger erfolgter Bezahlung)

Club für Britische Hütehunde/Landesgruppe Württemberg

Stuttgarter Volksbank
IBAN: DE91 6009 0100 0320 3390 09

BIC: VOBADESS

Veterinärbestimmungen:

Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Bestimmungen zur Tollwutimpfung! Impfausweise nicht vergessen!
Nähere Informationen folgen.

 

Bei Rückfragen:

Ausstellungswart: Ute Endres

Ausstellungsleitung: Wladimir Handschuh

per mail: ausstellungswartin@cfbrh-wuerttemberg.de

mobil: 0151 - 44648888

 

CAC Gäufelden 2024 Tierschutzrechtl. Vorgaben

Tierschutzrechtliche Vorgaben:

 Nach § 10 Nr. 1 Tierschutz- Hundeverordnung ist das Ausstellen von Hunden, wie auch die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden verboten, für Hunde bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert wurden.

 Somit dürfen folgende Tiere nicht teilnehmen:

  • Hunde mit kupierten Ohren
  • Hunde mit kupierter Rute
  • Hunde mit teilweise oder vollständig gekürzten Vibrissen

 

Verboten sind auch Hunde mit sogenannten „Qualzuchtmerkmalen" gemäß § 10 Nr. 2 TierSchHuV bei denen erblich bedingt: 

  1. Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder
    untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder
    Schäden auftreten,
  2. mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
  3. jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
  4. die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

 Entsprechend dürfen insbesondere folgende Hunde nicht ausgestellt werden oder an sonstigen Veranstaltungen teilnehmen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden:

  • Haarlose Hunde, bei denen nicht mindestens 80 Prozent der Körperfläche pigmentiert sind
  • Hunde mit übermäßiger Faltenbildung der Haut, sofern die Hautfalten gerötet

oder entzündet sind – dies ist insbesondere bei der Rasse Shar Pei und dessen

Mischlingen zu beachten

  • Hunde mit Dermoidzysten – dies ist insbesondere bei der Rasse Rhodesian Ridgeback zu beachten
  • Erblich bedingte einseitig oder beidseitig taube Hunde – dies ist insbesondere bei Rassen mit Extremscheckung z.B. Dalmatiner zu beachten
  • Hunde der Farbe "Dilute" (blau/graue Farbaufhellung mit klinischen Anzeichen von CDA (Color Dilution Alopecia), die über reinen Haarverlust hinausgehen) – dies ist insbesondere zu beachten bei Dobermann, American Staffordshire Terrier, Deutsche Dogge, Franz. Bulldogge, sog. „Silber-Labbis", sowie Mischlingen zu beachten
  • Hunde der Farbe „Weißtiger" (M/M, M/Mc, Mc/Mc, Mc/Ma auf dem M-Lokus) – dies ist  insbesondere Australian Shepherd, Sheltie, Border Collie, Collie, Dackel und Mischlinge zu beachten
  • Hunde mit Entropium, Ektropium oder Nickhautvorfall
  • Hunde, bei denen mehr als ein Zahn der Zahnarten Canini, P3, P4, M1 und M2 fehlt oder angeborene Zahnfehlstellungen vorhanden sind.
  • Hunde mit Lahmheiten

Hunde mit einem in Ruhe oder bei leichter Bewegung hörbaren Atemgeräusch  unabhängig von der Schwere des Geräusches (insbesondere bei brachyzephalen Rassen, wie Mops, Franz. Bulldogge und engl. Bulldogge ggf. auch weiteren Rassen wie z.B. dem Japan Chin, Affenpinscher, Boston Terrier, Pekinese, Shih-Tzu, Chihuahua, Cavalier King Charles Spaniel, King Charles Spaniel, Boxer) dürfen nicht an Veranstaltungen der Messe teilnehmen, sondern nur als Besucherhunde mitgeführt werden.

Es ist zu veranlassen, dass folgende Hunderassen nur mit entsprechender tierärztlicher Bescheinigung (gemäß beigefügtem Muster) an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen: Mops, Engl. Bulldoggen, Franz. Bulldoggen, Japan Chin, Peking Palasthund, Boston-Terrier.

Verbleiben von Hunden in Fahrzeugen:

Sofern sich für den Zeitraum der Veranstaltung Hunde in Fahrzeugen befinden, muss der Parkplatz permanent von einem Mitarbeiter des Veranstalters überwacht werden, während der Verweilzeit im PKW muss zwingend für eine angemessene Temperatur und Belüftung gesorgt werden und die Hunde müssen in regelmäßigen Abständen (ca. alle zwei Stunden) aus den Fahrzeugen gelassen werden um sich lösen und bewegen zu können. Die Transportboxen müssen mind. den Maßen der Tierschutz-Transportverordnung entsprechen. Bei mehrtägigen Veranstaltung ist das Verbleiben im Fahrzeug unzulässig.

Gemäß der VO (EG) 1/2005 dürfen Hunde unter 8 Wochen nicht ohne das Muttertier befördert werden.

Veterinärmedizinische Versorgung:

Eine veterinärmedizinische Versorgung im Notfall muss während der gesamten Veranstaltung sichergestellt werden, z.B. durch die Rufbereitschaft oder Anwesenheit eines örtlichen Tierarztes.

 

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Termine

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