INTERNATIONALE (IRAS) RASSEHUNDEAUSSTELLUNG KARLSRUHE 2023

Nach VDH-Meldeschluss war sofort klar, dass wir aufgrund der hohen Meldezahlen einen weiteren Richter benötigen.

Herzlichen Dank an unseren Präsidenten Herrn Claus-Peter Fricke für die Zusage unserer sehr kurzfristigen Richteranfrage.

Auf dem Bild v.l.n.r.:

Richter Wolfgang Henke
unser Präsident Claus-Peter Fricke und 
mit seinem Ringteam Evelyn Stotuth und Nicole Becker

 

Für die uns zugeteilten Rassen freuten wir uns über 324 Meldungen!

Am Samstag, den 11. November 2023 hatten wir 160 Meldungen
und am Sonntag, den 12. November 2023 164 Meldungen
jeweils auf drei Ausstellungsringe verteilt.

Ohne eine fachkundige Ringbesetzung wäre es unmöglich gewesen
einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Herzlichen Dank an unsere Ringteams!
Ihr wart großartig.

Ringteam 1: Evelyn Stotuth und Nicole Becker

Ringteam 2: Franziska Engel und Anja Klingenhöfer

Ringteam 3: Anja Braun, Wladimir Handschuh und Franziska Bauknecht

 

 

Auf der CACIB Karlsruhe 2023
betreuten unsere

1. Vorsitzende Alexandra Latzel, die
1. Vorsitzende der LG Baden/Pfalz Ariane Meckmann-Klein und
Annette Klarmann (2. Vorsitzende LG Baden/Pfalz) unseren neuen MEETINGpoint.

 

Gemeinsames Projekt 2024

der Landesgruppe Baden/Pfalz & Landesgruppe Württemberg!

 

Textbeitrag von Annette Klarmann:

Für den 2./3. März 2024
planen wir in Kooperation mit der Landesgruppe Württemberg ein Seminarwochenende mit Rolf C. Franck von „Blauer Hund“.

Am Samstag, den 2. März 2024,
findet von der LG Baden-Pfalz das Ganztagesseminar „Frühförderung für Welpen – Was der Züchter tun kann“ statt. Herr Franck hat dieses Seminar vor ein paar Jahren schon einmal bei uns gehalten, nun ist es überarbeitet worden, neue Inhalte und neue Videos sind hinzugkommen, auch wird mit hilfreichen Infos zur Aufzucht zukünftiger Zuchthunde beim Züchter eingegangen.

Am 3. März 2024
betreut die LG Württemberg das Seminar „Welpenschule – Was Welpen wirklich lernen sollten“. Dieses Seminar ist also nicht nur für Züchter geeignet, es spricht auch die zukünftigen Welpenbesitzer an, die hier wertvolle Informationen über die Aufzucht und sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten von Hütehunden erhalten.

Ort:
Beide Seminare finden im Gasthof Waldhorn in der Bahnhofstraße 18, 77866 Rheinau, statt, zur Zimmerbuchung hier die Telefonnummer 07844 868.

Die Seminare kosten je 50 Euro pro Person.

Anmeldungen:

2. März - Frühförderung von Welpen - Anmeldung bitte per Mail an: annette.klarmann@t-online.de

3. März - Welpenschule - Anmeldung bitte per Mail an: latzel.border@t-online.de

 

*** N E U Z Ü C H T E R S E M I N A R 2024 ***

Wir heißen Vera Bochdalofsky, Ltg. Zuchtwesen, CfbrH,
herzlichst willkommen und freuen uns sehr über ihre Zusage unser Neuzüchterseminar zu leiten.

Veranstaltungsort:

Hotel Schloss Sindlingen, Schlossstr. 10, 71131 Jettingen

Tel. 07032-5434, www.schloss-sindlingen.de

Veranstaltungsdatum:

  1. - 25. Februar 2024

     Beginn: Samstag, 24.2.24 10.00 Uhr

Übernachtungsmöglichkeiten stehen im Hotel zur Verfügung. Die Teilnehmer buchen die Zimmer auf eigene Kosten.

Verpflegung auf eigene Kosten. Weitere Hotels im näheren Umkreis!

Verbindliche Anmeldung bei:

  1. Vorsitzende Alexandra Latzel

        Email: 1.Vorsitzende@cfbrh-wuerttemberg.de

Anmeldeformular:

https://www.cfbrh.de/index.php/component/jdownloads/...

Anmeldegebühr zu entrichten:

Konto der Landesgruppe:

Stuttgarter Volksbank
IBAN: DE91 6009 0100 0320 3390 09
BIC: VOBADESS

Nähere Informationen folgen!

Ute Endres
Öffentlichkeitsarbeit
Pressewart

Am 08. Juni 2024 ist es wieder soweit!

Herzlich Willkommen auf unserer CAC Gäufelden 2024!

Meldeportal ONLINE! https://macshot.de/cfbrh-wb1

Die Ausschreibung ist an die neue Kör- & Ausstellungsordnung (gültig ab 01.01.2024) angepasst.

 

Bei Rückfragen:

Ute Endres, Ausstellungsleitung

per mail: ausstellungswartin@cfbrh-wuerttemberg.de

mobil: 0151 - 44648888

 

K Ö R U NG E N: Frau Erika Heintz und Herr Michael Wirth.

KÖRUNGEN müssen ONLINE bis spätestens zum Meldeschluss 29. Mai 2024 gemeldet sein (Bezahlung Lastschriftverfahren).

 

Richter/innen:

Erika Heintz, DE COL, COK, SHE

Michael Wirth, DE Bobtail, BeardedCollie, WCC, WCP

John Wauben, NL BorderCollie

 

Meldegebühren pro Hund:

Klassen – Einteilung:

Babyklasse (4 - 6 Monate) 20,00 €

Jugendklasse (9 – 18 Monate) 35,00 €

Jüngstenklasse (6 – 9 Monate) 20,00 €

Zwischenklasse (15 – 24 Monate) 35,00 €

Veteranenklasse (ab 8 Jahre) 20,00 €

Offene Klasse (ab 15 Monate) 35,00 €

Championklasse (ab 15 Monate) *35,00 €

Gebrauchshundeklasse (ab 15 Monate) *35,00 €

Zuchtgruppen- und Paarklassenwettbewerbe 10,- €

  • Kopie der Champion Urkunde (für Champion Klasse) bzw. des Leistungsnachweises (für Gebrauchshundeklasse (nur für Border Collies) an die Meldestelle bis zum Meldeschluss senden, sonst erfolgt automatisch eine Umsetzung in die Offene Klasse!

Ahnentafel ist mitzubringen!

 

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit des Bankeinzuges!

Sollten Sie dennoch lieber überweisen, dann Zahlungen bitte an:

(Denken Sie bitte daran, Startnummernausgabe NUR nach erfolgter Bezahlung)

Club für Britische Hütehunde/Landesgruppe Württemberg

Stuttgarter Volksbank

IBAN: DE91 6009 0100 0320 3390 09

BIC: VOBADESS

 

Veterinärbestimmungen:

Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Bestimmungen zur Tollwutimpfung! Impfausweise nicht vergessen!

Tierschutzrechtliche Vorgaben:

Nach § 10 Nr. 1 Tierschutz- Hundeverordnung ist das Ausstellen von Hunden, wie auch die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden verboten, für Hunde bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert wurden.

Somit dürfen folgende Tiere nicht teilnehmen:

Hunde mit kupierten Ohren

Hunde mit kupierter Rute

Hunde mit teilweise oder vollständig gekürzten Vibrissen

Verboten sind auch Hunde mit sogenannten „Qualzuchtmerkmalen" gemäß § 10 Nr. 2 TierSchHuV bei denen erblich bedingt:

Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten, jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder

die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

Entsprechend dürfen insbesondere folgende Hunde nicht ausgestellt werden oder an sonstigen Veranstaltungen teilnehmen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden:

Haarlose Hunde, bei denen nicht mindestens 80 Prozent der Körperfläche pigmentiert sind Hunde mit übermäßiger Faltenbildung der Haut, sofern die Hautfalten gerötet oder entzündet sind – dies ist insbesondere bei der Rasse Shar Pei und dessen Mischlingen zu beachten

Hunde mit Dermoidzysten – dies ist insbesondere bei der Rasse Rhodesian Ridgeback zu beachten

Erblich bedingte einseitig oder beidseitig taube Hunde – dies ist insbesondere bei Rassen mit Extremscheckung z.B. Dalmatiner zu beachten

Hunde der Farbe "Dilute" (blau/graue Farbaufhellung mit klinischen Anzeichen von CDA (Color Dilution Alopecia), die über reinen Haarverlust hinausgehen) – dies ist insbesondere zu beachten bei Dobermann, American Staffordshire Terrier, Deutsche Dogge, Franz. Bulldogge, sog. „Silber-Labbis", sowie Mischlingen zu beachten

Hunde der Farbe „Weißtiger" (M/M, M/Mc, Mc/Mc, Mc/Ma auf dem M-Lokus) – dies ist insbesondere Australian Shepherd, Sheltie, Border Collie, Collie, Dackel und Mischlinge zu beachten

Hunde mit Entropium, Ektropium oder Nickhautvorfall

Hunde, bei denen mehr als ein Zahn der Zahnarten Canini, P3, P4, M1 und M2 fehlt oder angeborene Zahnfehlstellungen

vorhanden sind.

Hunde mit Lahmheiten

Verbleiben von Hunden in Fahrzeugen:

Sofern sich für den Zeitraum der Veranstaltung Hunde in Fahrzeugen befinden, muss der Parkplatz permanent von einem Mitarbeiter des Veranstalters überwacht werden, während der Verweilzeit im PKW muss zwingend für eine angemessene Temperatur und Belüftung gesorgt werden und die Hunde müssen in regelmäßigen Abständen (ca. alle zwei Stunden) aus den Fahrzeugen gelassen werden um sich lösen und bewegen zu können. Die Transportboxen müssen mind. den Maßen der Tierschutz-Transportverordnung entsprechen. Bei mehrtägigen Veranstaltung ist das Verbleiben im Fahrzeug unzulässig.

Veterinärmedizinische Versorgung:

Eine veterinärmedizinische Versorgung im Notfall muss während der gesamten Veranstaltung sichergestellt werden, z.B. durch die Rufbereitschaft oder Anwesenheit eines örtlichen Tierarztes.

Sie als Veranstalter haben durch geeignete Maßnahmen (z.B. Einlasskontrollen, tierärztliche Atteste o.ä.) sicher zu stellen, dass die genannten Vorgaben eingehalten werden.

Einladung zur Mitgliederversammlung mit Fortbildungsveranstaltung (Nachweis für Züchter)

der Landesgruppe Württemberg im Club für Britische Hütehunde e.V.

am Samstag, den 01.04.2023

Beginn 11.00 Uhr

im Hotel Schloss Sindlingen, Schlossstrasse 10 in D-71131 Jettingen-Sindlingen

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der satzungsgemäßen, frist- und formgerechten Einberufung der Versammlung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Wahl einer/s Protokollführers/führerin
  5. Bericht der 1. Vorsitzenden
  6. Berichte der Vorstandsmitglieder
  7. Bericht der Kassenwartin / Geschäftsstelle
  8. Bericht der Kassenprüfer
  9. Entlastung der Kasse / des Vorstandes
  10. Anträge

 

Anträge zur Mitgliederversammlung sind bis 15.03.2023 schriftlich an die 1. Vorsitzende Alexandra Latzel, Taldorferstr. 2 in 88048 Friedrichshafen zu richten.

Nach der Mitgliederversammlung ist ein Mittagessen geplant.

Anschliessend findet ein interessanter Vortrag über die aktuelle Tierschutzverordnung mit Gerhard Jakobs, Rheinau statt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Alexandra Latzel mit Vorstandsteam

Wegbeschreibung

Adresse: 71126 Gäufelden-Tailfingen, Hauptstraße 195.

 

Über die Autobahn von Süden her (aus Richtung Singen):

    A 81 Stuttgart - Singen - Ausfahrt Rottenburg - an T-Kreuzung rechts Richtung Bondorf
    zweite Abfahrt rechts Richtung Bondorf / Herrenberg (auf der linken Seite Firma Dachser)
    an T-Kreuzung links Richtung Bondorf / Herrenberg (alte B14, heute L1184)
    Hauptstraße folgend bis Ausfahrt Gäufelden -Tailfingen / Öschelbronn
    rechts abbiegen Richtung Gäufelden - Tailfingen
    auf der rechten Seite kommt vor Ortseingang erst der Sportplatz und dann der Hundeplatz
    (am Sportplatz Tailfingen / Kleintierzuchtanlage)
    Bitte beim Sportplatz parken, da vor Vereinsheim begrenzte Parkmöglichkeit.

Über die Autobahn von Norden her (aus Richtung Stuttgart):

    A 81 Stuttgart-Singen - Ausfahrt Gültstein / Gäufelden (1. Ausfahrt nach Tunnel) - T-Kreuzung links Richtung Herrenberg / Gültstein
    nächste Ampelkreuzung links durch das Industriegebiet Gültstein (links Sportstudio Mapet)
    durch Kreisel immer geradeaus an Gültstein vorbei - unter Brücke durch, die nächste Abfahrt links nach Gäufelden-Tailfingen
    an T-kreuzung rechts nach Tailfingen - durch den Ort durch
    Am Ortsende S-Kurve, anschließend links Hundeverein (am Sportplatz Tailfingen / Kleintierzuchtanlage)
    Bitte bei dem dahinter liegendem Sportplatz parken, da vor Vereinsheim begrenzte Parkmöglichkeit.

Für alle, die Querbeet fahren:

    Das Vereinsgelände liegt auf der Verbindungsstrasse von Gäufelden-Tailfingen nach Gäufelden-Öschelbronn.
    Von Tailfingen kommend am Ortsende links, von "alter B14" (L1184) kommend rechts vor Ortseingang Tailfingen
    (am Sportplatz Tailfingen / Kleintierzuchtanlage).
    Bitte beim Sportplatz parken, da vor dem Vereinsheim nur eine begrenzte Parkmöglichkeit besteht.

Routenplanung

    Alle die eine größere Strecke zurück legen müssen können hier eine Route planen.

Kartenansicht

    OpenStreetMap Karte

Aus aktuellen Anlass
-versuchter Einbruch bei einer KurzhaarcollieZüchterin-
möchte sich der Vorstand an unsere Züchter der LG Württemberg wenden.
 
Neben dem illegalen Welpenhandel hat auch der Hunde-Diebstahl zugenommen.
In Verdacht stehen organisierte Banden, die die vermehrte Nachfrage nach Hunden dazu nutzen, gestohlene Tiere gewinnbringend zu verkaufen.
 
Gedanke:
In unserer Züchterliste sind die Züchter mit voller Adresse verzeichnet. Was haltet ihr davon wenn wir nur den Namen mit Ortsangabe und Telefonnummer veröffentlichen.
 
Wir bitten um kurze schriftliche Rückmeldung.
ute.endres-cfbrh-wuerttemberg@online.ms