CAC Gäufelden 2024
Am 08. Juni 2024 ist es wieder soweit!
Herzlich Willkommen auf unserer CAC Gäufelden 2024!
Meldeportal ONLINE! https://macshot.de/cfbrh-wb1
Die Ausschreibung ist an die neue Kör- & Ausstellungsordnung (gültig ab 01.01.2024) angepasst.
Bei Rückfragen:
Ute Endres, Ausstellungsleitung
per mail: ausstellungswartin@cfbrh-wuerttemberg.de
mobil: 0151 - 44648888
K Ö R U NG E N: Frau Erika Heintz und Herr Michael Wirth.
KÖRUNGEN müssen ONLINE bis spätestens zum Meldeschluss 29. Mai 2024 gemeldet sein (Bezahlung Lastschriftverfahren).
Richter/innen:
Erika Heintz, DE COL, COK, SHE
Michael Wirth, DE Bobtail, BeardedCollie, WCC, WCP
John Wauben, NL BorderCollie
Meldegebühren pro Hund:
Klassen – Einteilung:
Babyklasse (4 - 6 Monate) 20,00 €
Jugendklasse (9 – 18 Monate) 35,00 €
Jüngstenklasse (6 – 9 Monate) 20,00 €
Zwischenklasse (15 – 24 Monate) 35,00 €
Veteranenklasse (ab 8 Jahre) 20,00 €
Offene Klasse (ab 15 Monate) 35,00 €
Championklasse (ab 15 Monate) *35,00 €
Gebrauchshundeklasse (ab 15 Monate) *35,00 €
Zuchtgruppen- und Paarklassenwettbewerbe 10,- €
- Kopie der Champion Urkunde (für Champion Klasse) bzw. des Leistungsnachweises (für Gebrauchshundeklasse (nur für Border Collies) an die Meldestelle bis zum Meldeschluss senden, sonst erfolgt automatisch eine Umsetzung in die Offene Klasse!
Ahnentafel ist mitzubringen!
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit des Bankeinzuges!
Sollten Sie dennoch lieber überweisen, dann Zahlungen bitte an:
(Denken Sie bitte daran, Startnummernausgabe NUR nach erfolgter Bezahlung)
Club für Britische Hütehunde/Landesgruppe Württemberg
Stuttgarter Volksbank
IBAN: DE91 6009 0100 0320 3390 09
BIC: VOBADESS
Veterinärbestimmungen:
Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Bestimmungen zur Tollwutimpfung! Impfausweise nicht vergessen!
Tierschutzrechtliche Vorgaben:
Nach § 10 Nr. 1 Tierschutz- Hundeverordnung ist das Ausstellen von Hunden, wie auch die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden verboten, für Hunde bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert wurden.
Somit dürfen folgende Tiere nicht teilnehmen:
Hunde mit kupierten Ohren
Hunde mit kupierter Rute
Hunde mit teilweise oder vollständig gekürzten Vibrissen
Verboten sind auch Hunde mit sogenannten „Qualzuchtmerkmalen" gemäß § 10 Nr. 2 TierSchHuV bei denen erblich bedingt:
Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten, jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Entsprechend dürfen insbesondere folgende Hunde nicht ausgestellt werden oder an sonstigen Veranstaltungen teilnehmen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden:
Haarlose Hunde, bei denen nicht mindestens 80 Prozent der Körperfläche pigmentiert sind Hunde mit übermäßiger Faltenbildung der Haut, sofern die Hautfalten gerötet oder entzündet sind – dies ist insbesondere bei der Rasse Shar Pei und dessen Mischlingen zu beachten
Hunde mit Dermoidzysten – dies ist insbesondere bei der Rasse Rhodesian Ridgeback zu beachten
Erblich bedingte einseitig oder beidseitig taube Hunde – dies ist insbesondere bei Rassen mit Extremscheckung z.B. Dalmatiner zu beachten
Hunde der Farbe "Dilute" (blau/graue Farbaufhellung mit klinischen Anzeichen von CDA (Color Dilution Alopecia), die über reinen Haarverlust hinausgehen) – dies ist insbesondere zu beachten bei Dobermann, American Staffordshire Terrier, Deutsche Dogge, Franz. Bulldogge, sog. „Silber-Labbis", sowie Mischlingen zu beachten
Hunde der Farbe „Weißtiger" (M/M, M/Mc, Mc/Mc, Mc/Ma auf dem M-Lokus) – dies ist insbesondere Australian Shepherd, Sheltie, Border Collie, Collie, Dackel und Mischlinge zu beachten
Hunde mit Entropium, Ektropium oder Nickhautvorfall
Hunde, bei denen mehr als ein Zahn der Zahnarten Canini, P3, P4, M1 und M2 fehlt oder angeborene Zahnfehlstellungen
vorhanden sind.
Hunde mit Lahmheiten
Verbleiben von Hunden in Fahrzeugen:
Sofern sich für den Zeitraum der Veranstaltung Hunde in Fahrzeugen befinden, muss der Parkplatz permanent von einem Mitarbeiter des Veranstalters überwacht werden, während der Verweilzeit im PKW muss zwingend für eine angemessene Temperatur und Belüftung gesorgt werden und die Hunde müssen in regelmäßigen Abständen (ca. alle zwei Stunden) aus den Fahrzeugen gelassen werden um sich lösen und bewegen zu können. Die Transportboxen müssen mind. den Maßen der Tierschutz-Transportverordnung entsprechen. Bei mehrtägigen Veranstaltung ist das Verbleiben im Fahrzeug unzulässig.
Veterinärmedizinische Versorgung:
Eine veterinärmedizinische Versorgung im Notfall muss während der gesamten Veranstaltung sichergestellt werden, z.B. durch die Rufbereitschaft oder Anwesenheit eines örtlichen Tierarztes.
Sie als Veranstalter haben durch geeignete Maßnahmen (z.B. Einlasskontrollen, tierärztliche Atteste o.ä.) sicher zu stellen, dass die genannten Vorgaben eingehalten werden.